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Home Magazin Medizin

Lieferengpassgesetz: Bundesregierung verpasst Chance für Verbraucherschutz

Matthias Brunner by Matthias Brunner
5. April 2023
in Medizin
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Berlin (ots) –

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Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2023“ beleuchtet Lieferengpässe, Impfungen und Honorar

Terminankündigung: Internationales Hagleitner-Hygieneforum am 15. und 16. Juni 2023

ZOLL-DD: Jahresbilanz 2022 des Zollfahndungsamtes Dresden / 1.765 Ermittlungsverfahren gegen 2.344 Tatverdächtige eingeleitet, 762 Kilogramm Rauschgift und 5,9 Millionen Zigaretten sichergestellt

Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird eine große Chance verpasst, das Lieferengpassmanagement in den Apotheken ab dem Sommer abzusichern und zu verbessern. Die Beschlussvorlage von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach enthält weiterhin erhebliche inhaltliche Mängel, die Bundesrat und Bundestag nun im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beheben müssen, damit Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker den Verbraucherschutz von Millionen Patientinnen und Patienten auch künftig garantieren können.

„Lieferengpässe bei Medikamenten werden leider auf absehbare Zeit nicht zu vermeiden sein und müssen deshalb in den Apotheken effizient gemanagt werden“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apotheken brauchen dazu Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken. Kurzum: Die Patientinnen und Patienten müssen schnell, unbürokratisch und sicher versorgt werden. Der Kabinettsentwurf zum Lieferengpassgesetz verpasst jedoch leider immer noch die Chance, die Arzneimittelversorgung langfristig abzusichern.“

Arnold weiter: „Die Bundesregierung löst die Lieferprobleme mit diesem Gesetz leider nicht. Nun muss der Bundestag nachbessern. Wir brauchen keine zwei Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel, wenn doch ein Alternativpräparat im Warenlager der Apotheke vorrätig ist. Als Engpass-Ausgleich für den Personal- und Zeitaufwand brauchen wir keinen zweistelligen Cent-Betrag, sondern einen zweistelligen Euro-Betrag. Wir brauchen Retaxationssicherheit, damit die Krankenkassen die Zahlung für den Arzneimittelpreis und das Apothekenhonorar nicht verweigern. Und wir brauchen die Möglichkeit, auch jederzeit Rezepturen und Defekturen selbst herzustellen, wenn kein industrielles Arzneimittel lieferbar ist. Klar ist in jedem Fall: Wir werden die Gesundheitspolitik in Berlin mit Protesten und Aktionen wachrütteln. Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“.

Weitere Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, [email protected]. Ursula Sellerberg, Stv. Pressesprecherin, 030 40004-134, [email protected]
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: ArzneimittelBildBundesregierungGesetzeGesundheitGesundheitspolitikHandelVerbändeVerbraucher
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